PingPongParkinson

   

 

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Tischtennis, eine Wiederentdeckung

PingPongParkinson – der Name ist Programm – ein Programm, dem ich 2019, als ich meine Diagnose Parkinson erhielt, keinerlei Achtung schenkte. Zu sehr um mich selbst kreisend, zu sehr auf die klassische Medizin, mit ihren zahlreichen Medikamenten hoffend, schenkte ich nicht-medikamentösen Therapien keinerlei Beachtung. Erst  mit der Zeit lernte ich, dass Bewegung mir gut tat und dass es keineswegs egal war, um welche Art von Bewegung es sich handelte.

Es begann mit ausgiebigen Spaziergängen und Nordic Walking, später kam dann Tai Chi und die üblichen Workout Programme im Fitnessstudio dazu. So gut es mir auch tat, nichts gefiel mir richtig und der Weg vom Sessel in die Turnschuhe, war oft beschwerlich oder wurde erst gar nicht angetreten.

2021, anlässlich meiner Komplextherapie in Bad Göggingen, entdeckte ich im Fitnessraum eine Tischtennisplatte und sofort kamen die Bilder aus meiner Kindheit und Jugend in den Kopf, in der wir im Winter in der Garage und im Sommer im Garten regelmäßig und mit viel Freude Tischtennis gespielt hatten. Und siehe da, nicht nur Radfahren sondern auch Tischtennis scheint man nicht zu verlernen….

 Damit war der Weg eigentlich schon vorgezeichnet. Es begann mit kleinen Matches in den Münchner Parks, die dankenswerterweise reichlich mit Tischtennisplatten ausgestattet sind und endet Stand heute mit mir als Leiter der Region Oberbayern für den PingPongParkinson  e.V. und die Reise ist damit sicherlich noch nicht beendet.

Ende Mai besuchte ich mein erstes Tischtennisturnier, die PingPongParkinson German Open 2022 In Bad Homburg, Und ich kann sagen, dass ich mich in den letzten Jahren zu keinem Zeitpunkt so wohl und so fit gefühlt habe, wie während dieser 4 Tage in Bad Homburg.

Warum gerade Tischtennis eine so positive Wirkung auf mich und offensichtlich auch auf andere hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Es wird viele Gründe geben, die Art der Bewegung vielleicht, das Spiel an sich, der freundschaftliche Wettkampf, das Zusammengehörigkeitsgefühl, das Wissen und Verständnis um die Nöte des „ Gegners“, was auch immer es sein mag – zahlreiche Forschungen zu diesem Thema laufen ja bereits – Ich kann es nur jedem wärmstens ans Herz legen. Schau auf der Website www.pingpongparkinson.de wann und wo die nächste Regionalgruppe trainiert und probier es einfach aus.

Mancher mag übrigens einwenden, dass sein Grad der Beeinträchtigung, solch einen Sport nicht zuließe. Dem kann ich nur erwidern: Weit gefehlt, schaut euch einfach die Videoimpressionen,die ich aus Bad Homburg mitgebracht habe, an und ihr werdet sehen, dass die Schwere der Beeinträchtigung nur eine untergeordnete Rolle spielt und vor allem der Lebensfreude beim Spiel keinen Abbruch tut. 

 

über PingPongParkinson

Der PingPongParkinson Deutschland e. V. ist der bundesweite Zusammenschluss von Einzelpersonen und Selbsthilfegruppen, die sich in ehrenamtlicher Arbeit – mit dem Mittel Tischtennis – um Personen mit Parkinson und deren Angehörige kümmern.

Gegründet wurde der Verein am 02.02.2020. Ehrenmitglieder sind Jörg Roßkopf und Nenad Bach.

Der Mittelpunkt der Tätigkeit von PPP ist es, und den Betroffenen und den Angehörigen Informationen und den gegenseitigen Austausch anzubieten. Dafür hat sich das Mittel Tischtennis als ideal herausgestellt.

Das Konzept von PingPongParkinson beruht darauf, dass es Tischtennis für jedermann mit Parkinson, völlig unabhängig von den persönlichen Eignungen, also vom Anfänger bis zum Weltmeister, anbieten möchte.

Selbst wenn es derzeit noch keine wissenschaftlichen Beweise gibt, sind sich alle Betroffenen, die es ausprobiert haben, sicher: Die fortschreitende Verschlechterung der Symptome der Parkinson-Krankheit kann durch das Spielen von Tischtennis als physikalische Therapie verlangsamt werden.

Darüber hinaus

  1. unterstützt der PingPongParkinson Deutschland e. V. die PingPongParkinson-Initiative weltweit, zum Beispiel durch Unterhalt des entsprechenden Internetangebotes und in wöchentlichen Telefonkonferenzen mit Nenad Bach in New York oder der Unterstützung der dänischen Freunde bei ihrem Vorhaben ein eigenes PPP-Treffen zu veranstalten.
  2. arbeitet PPP aktiv an Beratungsangeboten für Betroffene und Angehörige. Das entsprechende online-Angebot ist in Vorbereitung.
  3. nimmt PPP an wissenschaftlichen Kongressen teil, z. B. an der 8. gemeinsamen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Neurotraumatologie und Klinische Neurorehabilitation e. V. vom 10.–12. Dezember 2020 mit dem Vortrag „PingPongParkinson Deutschland. Tischtennis verbessert die Symptome von Parkinson-Patienten“
  4. ist PPP mit Universitäten wegen der weiteren Erforschung der Wirkungen von Tischtennis bei neurologischen Erkrankungen im Gespräch.
  5. Möchte PPP die unbestritten positiven Eigenschaften des Tischtennis bei neurologischen Erkrankungen gerne in Zukunft ausbauen und das Angebot zum Beispiel auch Demenz-Erkrankten anbieten.

Klingt auf den ersten Eindruck ungewöhnlich. Ist es aber keineswegs!

Viele der potenziellen Symptome von Parkinson, Apathie, Ermüdung, Depression, Angst, vermehrter Speichelfluss, Inkontinenz, Tremor und Bewegungseinschränkungen können einen sozialen Rückzug bewirken.

Soziale Isolation geht schon im Allgemeinen mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustands einher. Bei PmP (Personen mit Parkinson) sind die Auswirkungen von Einsamkeit und sozialer Isolation auf den Schweregrad der Parkinson-Krankheit sogar größer als unter Einfluss von Stress.

Dr. Indu Subramanian von der University of California Los Angeles, USA, präsentierte die Ergebnisse einer Analyse der selbst berichteten Einsamkeit und sozialen Isolation bei insgesamt 1.746 Patienten mit diagnostiziertem idiopathischem Parkinson-Syndrom, die an der CAM-Care-PD-Studie teilnahmen. [1]

Die wichtigsten Ergebnisse waren:

  • Patienten, die angaben, sich einsam zu fühlen, hatten signifikant höhere PRO-PD-Werte als Patienten, die sich nicht einsam fühlten; der Einfluss auf den Schweregrad war höher als der von Rauchen und Stress
  • Die PRO-PD-Scores zeigten eine starke Assoziation zwischen dem Schweregrad und der Zeit seit der Diagnose
  • Die Bewertung der Lebensqualität ergab, dass Sport an 7 Tagen in der Woche für die Patienten vorteilhaft war, genauso wie das Gefühl der Einsamkeit schädlich war
  • Die Lebensqualität war für verheiratete oder in Partnerschaft lebende Patienten höher als für alleinstehende oder geschiedene Patienten

Dr. Subramanian sagte, dass die Gesundheitssysteme bei der Hilfe für gefährdete PmP proaktiver sein müssten. Sie bot eine Reihe praktischer Tipps für Kliniker an. Der wohl wichtigste:

„Helfen Sie Patienten, mit Selbsthilfegruppen in Kontakt zu treten!“

Der Austausch der Teilnehmer, aber auch ihrer Angehöriger, die gegenseitige Information und Hilfe – das ist der Weg, den die PingPongParkinson-Stützpunkte gehen. Auch ein Grund, warum PingPongParkinson sich bewusst entschieden hat, seine Gruppen „Stützpunkte“ zu nennen, es sollen echte Unterstützungspunkte für die Menschen sein.

Grundlage der Arbeit in den Stützpunkten ist dabei ein aktiver und offensiver Umgang mit der Erkrankung. Die Teilnahme bedeutet ein Plus an Lebensqualität, auch mit Spaß und Geselligkeit. Die Gruppe hebt so die Isolation der einzelnen auf und stärkt dadurch das Selbstvertrauen und die Solidarität.

Durch die mindestens wöchentlichen Treffen entsteht ein stützender Zusammenhalt, der Verständnis und Trost gibt und Mut macht zu neuer Aktivität und verändertem Verhalten.

Neben die unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen von Tischtennis tritt, dass PingPongParkinson, durch den automatisch einsetzenden gegenseitigen Austausch der Teilnehmer, das Betreuungspotential einer echten Selbsthilfegruppe hat. Mit dem weiteren psychologischen Vorteil, nicht „zur Selbsthilfe“ zu gehen, sondern zum Tischtennis.

Wer die “Geschichte” von PingPongParkinson ergründet, kommt an zwei Personen nicht vorbei – Nenad Bach und Will Shortz. 

Nenad Bach wurde 1954 in Zagreb, Kroatien geboren, machte seinen Abschluss als Bauingenieur an der Universität von Rijeka und zog 1984 nach New York. Schon während seines Studiums machte er Musik. Das Lied “Can We Go Higher?”, das als Friedensaufruf während des Krieges in Kroatien und Bosnien-Herzegowina geschrieben wurde, spielte er 1994 in Woodstock, in den Vereinigten Staaten und 1995 in Modena, Italien, beim Konzert “Pavarotti & Friends”.

Als bei Bach Parkinson diagnostiziert wurde, hörte er auf Gitarre zu spielen. Stattdessen begann er auf Einladung eines Freundes, Tischtennis zu spielen bei Will Shortz, Besitzer des Westchester-Table-Tennis-Center (WTTC) und Kreuzworträtsel-Redakteur der New York Times.  

Früher hatte er noch nie einen Schläger in der Hand, aber ab diesem Zeitpunkt spielte er regelmäßig. Dabei bemerkte er eine Verbesserung seiner Parkinson-Symptome, die sogar soweit ging, dass er wieder  Instrumente spielen konnte.

Dies machte ihm Mut und Nenad Bach gründete 2017 PingPongParkinson USA, eine 501 c3 Non-Profit-Organisation mit dem Ziel Tischtennis als eine Form der physikalischen Therapie bei Parkinson einzusetzen. Im WorldWideWeb findrt ihr hier weitere Infos. Der Sitz ist im Westchester Table Tennis Center, 175 Tompkins Avenue, Pleasantville, ca. 35 Meilen nördlich von New York City. Dort fanden im Oktober 2019 auch die von Bach initiierten ersten ITTF-Parkinson-Tischtennis-Weltmeisterschaften statt.

An dieser Weltmeisterschaft nahmen auch Thorsten Boomhuis und Harry Wißler erfolgreich teil.  Direkt im Anschluss stand für beide fest,  dass sie dem Beispiel der Amerikaner folgen und eine “Deutschland-Filiale” von PingPong Parkinson auf die  Beine stellen wollten. Am 02.02.20201 wurde dann „PingPongParkinson Deutschland e. V.“ in
Nordhorn offiziell gegründet. Er ist der bundesweite Zusammenschluss von Einzelpersonen und Selbsthilfegruppen, die sich in ehrenamtlicher Arbeit – mit dem Mittel Tischtennis – um Personen mit Parkinson und deren Angehörige kümmern.

Der Mittelpunkt der Tätigkeit von PPP ist es, den Betroffenen und den Angehörigen Informationen und den gegenseitigen Austausch anzubieten. Dafür hat sich das Mittel Tischtennis als ideal herausgestellt.

Das Konzept von PingPongParkinson beruht darauf, dass es Tischtennis für jedermann mit Parkinson, völlig unabhängig von den persönlichen Eignungen, also vom Anfänger bis zum Weltmeister, anbieten möchte.

was ihr wissen solltet

Ping Pong Parkinson gibt es ab sofort  virtuell. Wer die geeigneten technischen Voraussetzungen mitbringt,  kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt und Ort mit bzw gegen einen anderen PPP-Spieler virtuell Tischtennis spielen.

 Die Simulation ist extrem realitätsnah und ist besonders für diejenigen geeignet, die noch keinen Anschluss an einen Verein gefunden haben, die zusätzliche Trainingseinheiten wünschen oder Neueinsteiger im Thema Tischtennis, die sich zuerst einmal selbst einige Skills erarbeiten  möchten.  

Mehr dazu erfahrt ihr auf parkinson-journal.de/ppp-vr

Dieses ist ein Ratgeber, der nach bestem Wissen erstellt wurde. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit und Vollständigkeit. Jedwede Haftung ist ausgeschlossen.

WAS WIR ÜBER PARKINSON WISSEN SOLLTEN

Rechtliche Aspekte 1: Schwerbehinderung

Laut statistischem Bundesamt leben in  Deutschland   ca. 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, das sind immerhin 9,5 % der Bevölkerung.[1]

I. Gesetzliche Grundlagen

Der Begriff der Schwerbehinderung ist dabei in § 2 Abs. 1, Satz 1 des

Sozialgesetzbuches IX legaldefiniert: 

„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“.

In § 2 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches IX ist definiert, wann eine Schwerbehinderung vorliegt: 

„Menschen sind im Sinne des Teils 3 (des SGB IX) schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.“

Und § 2 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches IX bestimmt zur Gleichstellung:

„Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).“

II. Behinderung

Was bedeutet das alles für Personen mit Parkinson?

Die Regelung in § 2 Abs. 1, Satz 1 des Sozialgesetzbuches IX bedeutet zunächst, dass nicht nur offensichtliche Behinderungen der Definition unterfallen, sondern auch solche mit einer nicht sichtbaren Behinderung, etwa einer schweren chronischen Erkrankung wie Parkinson. Personen mit Parkinson gelten als Langzeitpatienten bzw. als schwerwiegend chronisch krank im Sinne des Gesetzes.

III. Schwerbehinderung

Für die Feststellung, ob bei einer Person mit Parkinson auch eine Schwerbehinderung vorliegt, kommt auf das Ausmaß der Erkrankung an.

Für die Feststellung stellt die betroffene Person einen entsprechenden Antrag beim für sie zuständigen Versorgungsamt. Dieses entscheidet in jedem Einzelfall, ob die Kriterien einer Schwerbehinderung erfüllt sind und erlässt einen sogenannten Feststellungsbescheid, der den festgestellten Grad der Behinderung (GdB) und ein ggf. Merkzeichen enthält. Die Behörde erlässt den Bescheid auch bei Feststellung eines GdB von weniger als 50.[2]

Der GdB variiert, in Zehnerschritten, zwischen 20 und 100 und beziffert die Schwere der Behinderung. Er ist also das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.

a. Maßstäbe der Feststellung

Bei der Feststellung des Maßes der Behinderung geht es um das vorliegende Funktionsdefizit, eine Dauer von mehr als sechs Monaten und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Dabei richtet sich die zuständige Behörde nach den sogenannten „versorgungsmedizinischen Grundsätzen“. Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung. Die versorgungsmedizinischen Grundsätze können in der „Versorgungsmedizin-Verordnung“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgelesen werden.[3]

Für das Parkinson-Syndrom ist festgelegt:

  • GdB 30 – 40: ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung
  • GdB 50 – 70: deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung 
  • GdB 80 – 100: schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität

Diese Maßstäbe bilden nur eine Orientierung. Letztlich ist eine individuelle Gesamtschau aller Beeinträchtigungen entscheidend.

b. Dauer der Feststellung

Der Grad der Behinderung kann überprüft und gegebenenfalls neu festgestellt werden, wenn gesundheitliche Änderungen vorliegen. Da bei Personen mit Parkinson in der Regel Verschlechterungen festgestellt werden dürften, kann nur empfohlen werden, den GdB regelmäßig überprüfen zu lassen! Diese Überprüfung ist hier mehr Chance als Risiko. 

c. Folgen der Feststellung

Menschen mit (festgestellter) Behinderung haben Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche. 

Diese sind abhängig von Art und Grad der Behinderung.

  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
    Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „Beeinträchtigung der
    Bewegungsfähigkeit“, „Gehörlosigkeit“, „außergewöhnliche Gehbehinderung“ oder „Hilflosigkeit“ erfüllen die Voraussetzung, um die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen zu können.
  • Behindertenparkplätze
    Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen     „außergewöhnliche Gehbehinderung“ haben Anspruch auf Ausstellung des blauen Parkausweises zur Nutzung von Behindertenparkplätzen. Das bedeutet für Personen mit Parkinson, dass in der Regel kein Anspruch besteht, da die Auswirkungen der Gehbehinderung nicht als außergewöhnlich festgestellt werden
    .
  • Kündigungsschutz ab einem GdB von 50:
    Nach § 168 Sozialgesetzbuch IX bedarf die ordentliche und über § 174 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX auch die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen, welches mindestens 6 Monate bestanden hat, durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des zuständigen Integrationsamts und ist ohne diese Zustimmung unwirksam, § 134 Bürgerliches Gesetzbuch.    

    Hat das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung erteilt, kann der Arbeitgeber nach § 171 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX die Kündigung nur binnen 1 Monats nach Zustellung der Zustimmung aussprechen.

Ferner sind   die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach  § 102  Betriebsverfassungsgesetz und der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX zu wahren.

  • Erhöhter Urlaubsanspruch ab einem GdB von 50:
    Arbeiten Menschen mit Schwerbehinderung in einer 5-Tage-Woche, haben sie einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr.
  • Steuerliche Erleichterungen

Das Finanzamt gewährt bei der Einkommensteuer einen zusätzlichen Freibetrag. Die Höhe des Freibetrags ist abhängig vom GdB. Er beträgt zurzeit:

GdB von 20      0,00 € ab 2021: 384,00 €
GdB von 30  310,00 € ab 2021: 620,00 €
GdB von 40  430,00 € ab 2021: 860,00 €
GdB von 50  570,00 € ab 2021: 1.140,00 €
GdB von 60  720,00 € ab 2021: 1.440,00 €
GdB von 70  890,00 € ab 2021: 1.780,00 €
GdB von 80 1.600,00 € ab 2021: 2.120,00 €
GdB von 90 1.230,00 € ab 2021: 2.460,00 €
GdB von 100 1.420,00 € ab 2021: 2.840,00 €
Merkzeichen „blind“  3.700,00 € ab 2021: 7.400,00 €
Merkzeichen „hilflos“ 3.700,00 € ab 2021: 7.400,00 €

Bei den Freibeträgen handelt es sich stets um Jahresbeträge, das heißt, dass keine monatliche Abgrenzung erfolgt. Hat der GdB nur einen Teil des Jahres bestanden oder ändert er sich im Laufe des Jahres, gilt der höhere Freibetrag für das ganze Jahr.

Für Menschen mit einem GdB unter 50 gilt der steuerliche Freibetrag bis zum

Steuerjahr 2020 nur, wenn sie aufgrund der Behinderung einen gesetzlichen Anspruch auf eine Rente oder andere laufende Bezüge haben[4] ODER wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder durch eine typische Berufskrankheit entstanden ist.

  • RundfunkbeitragsermäßigungenEine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen können Personen, denen das Merkzeichen „Rundfunk / Fernsehen“ zuerkannt wurde, und  deren GdB nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
  • die blind oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehindert sind, wenn ein GdB von wenigstens 60 besteht.
  • die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist.

IV. Gleichstellung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen GdB von mindestens 30 haben, können unter Umständen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werde. 

Auf Antrag erteilt die Agentur für Arbeit die Gleichstellung, wenn die Person infolge ihrer Behinderung ohne diese Hilfe einen geeigneten Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Sozialgesetzbuch IX nicht erlangen oder nicht behalten kann. Gleichgestellte haben wie schwerbehinderte Menschen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. 

Die Gleichstellung wird, wenn sie erteilt wird, mit dem Tag der Antragstellung wirksam. Sie kann befristet werden. Der Arbeitgeber wird von der Agentur für Arbeit nicht über die Gleichstellung informiert.

[1] Stand: 24. Juni 2020

[2] Hinweis: Der Grad der Behinderung wird nicht in Prozent angegeben!

[3] www.bmas.de

[4] Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zählt nicht dazu.

Dieses ist ein Ratgeber, der nach bestem Wissen erstellt wurde. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit und Vollständigkeit. Jedwede Haftung ist ausgeschlossen.

WAS WIR ÜBER PARKINSON WISSEN SOLLTEN

Rechtliche Aspekte 2:  gesetzliche Krankenversicherung und Parkinson

Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, d. h. sie ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vorgeschrieben. Sie versichert gegen das Risiko von Krankheiten und deren Folgen und wird von gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenkassen (PKV) angeboten.

Im Folgenden wird es ausschließlich um die GKV gehen.

Aktuell[1] gibt es in Deutschland 113 gesetzliche Krankenkassen mit ca. 71,4 Millionen Versicherten und Familienangehörigen.

I.  ICD

Wissenswertes vorweg: 

Die von der WHO[2] herausgegebene internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, aus dem Englischen: International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ist das anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen.

Die gültige Ausgabe ist ICD-10-WHO Version 2019.[3] 

Das primäre Parkinson-Syndrom findet sich in Kapitel VI, Notation G

Bezeichnung: Krankheiten des Nervensystems G20.2 primäres Parkinson-Syndrom

II.     Gesetzliche Pflichtleistungen

Alle gesetzlich Versicherten haben in Deutschland im Krankheitsfall Anspruch auf umfangreiche Versicherungsleistungen, die sogenannten gesetzlichen Pflichtleistungen. Dazu gehören auch die medizinischen Leistungen, die zur Behandlung von Parkinson erforderlich sind, im Einzelnen:

III.    Arztbesuche

Die Erstattung der Kosten für regelmäßige Arztbesuche, z. B. als Kontrolluntersuchung, sind gesetzliche Pflichtleistung der GKV. Dabei gilt grundsätzlich die freie Wahl der Haus- und Fachärzte, sofern diese mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten.

IV.   Krankenhausaufenthalte

Die stationäre Behandlung im Krankenhaus ist ebenfalls, allerdings gegen Eigenanteilbeteiligung des Patienten, Pflichtleistung der GKV.

V.     Arzneimittel

Bei der Übernahme der Kosten der medikamentösen Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip. Versicherte müssen somit, mit Ausnahme der Zuzahlungen, für eine Behandlung inklusive der verordneten

Arznei-, Heil- und Hilfsmittel grundsätzlich nicht bezahlen, soweit die Verordnung im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs erfolgt. 

Laut Sozialgesetzbuch V haben Versicherte einen Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung. Was genau das beinhaltet, bestimmt nicht das Gesetz, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Der G-BA beschließt auch die sogenannte Arzneimittel-Richtlinie.

         a. Zuzahlungen            

(siehe die gesonderte Ausarbeitung „Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung“)

b. Generika

Mittels sogenannter Rabattverträge können Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern bessere Konditionen aushandeln. Die erzielten Einsparungen geben sie in der Regel an die Versicherten teilweise weiter, zum Beispiel durch Verzicht auf die Zuzahlung. Die Apotheker sind entsprechend verpflichtet, bevorzugt Arzneimittel im Rahmen dieses Rabattvertrages abzugeben und ein vom Arzt verordnetes Arzneimittel gegen das Präparat eines Herstellers auszutauschen, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag hat. Dazu müssen allerdings Wirkstoff und Wirkstärke identisch und Darreichungsform und Packungsgröße müssen vergleichbar sein. 

Der Arzt kann diesen Austausch von Medikamenten ausschließen, wenn er es für notwendig erachtet. Dazu muss er auf dem Rezept das Kästchen „aut idem ankreuzen.

VI.   Heilmittel

Heilmittel oder Heilmaßnahmen  gehören ebenfalls zu den gesetzlichen Pflichtleistungen.

Je nach Beschwerdebild und Krankheitsstadium kommen Ergotherapie, physikalische Therapie oder Logopädie als Heilmittel in Frage, allesamt häufig fester Bestandteil in der Behandlung von chronisch-degenerativen Erkrankungen wie Parkinson.

In den Heilmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ist für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Versorgung mit Heilmitteln geregelt. Der sogenannte Heilmittelkatalog gibt Aufschluss darüber, bei welcher Diagnose / Diagnosegruppe welches Heilmittel in welcher Menge im Regelfall verordnet werden kann. Vor der Verordnung von Heilmitteln muss sich der Arzt unter Einbezug entsprechender Diagnostik vom Zustand des Patienten überzeugen und diesen dokumentieren. Dies gilt auch für Folgeverordnungen.

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist zu beachten. Deshalb gilt es, vor der Verordnung abzuwägen, ob z. B. durch Hilfsmittel, Arzneimittel oder eigenverantwortliche Maßnahmen des Patienten die Therapieziele qualitativ gleichwertig und kostengünstiger erreicht werden können. Ist dies nicht der Fall, sind Heilmittel verordnungsfähig.

Für den REGELFALL bei Parkinson enthält der Heilmittelkatalog die folgenden Festlegungen:

  Vorrangiges

Heilmittel

Optionale

Heilmittel

Ergänzende

Heilmittel

Verordnungsmenge
Physiotherapie Allgemeine

Krankengymnastik

Spezielle

Krankengymnastik zur

Behandlung von Erkrankungen des zentralen

Nervensystems unter Einsatz der

neurophysiologischen Techniken nach

Bobath, Vojta oder

PNF (Propriozeptive

Neuromuskuläre

Fazilitation)

Fehlanzeige Kältetherapie

Wärmetherapie

Erstverordnung:

<= 10 Einheiten Folgeverordnung: <= 10 Einheiten Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls <= 30 Einheiten Jeweils             mindestens             1x wöchentlich

Ergo- therapie Sensomotorischperzeptive

Behandlung

Motorisch-funktionelle

Behandlung

Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung

 

Psychischfunktionelle Behandlung Thermische

Anwendungen

Erstverordnung:

<= 10 Einheiten Folgeverordnung: <= 10 Einheiten Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls <= 40 Einheiten

        Jeweils           mindestens wöchentlich 1x
  Vorrangiges

Heilmittel

Optionale

Heilmittel

Ergänzende

Heilmittel

Verordnungsmenge  
Logo- pädie Bei

Schluckbeschwerden:

Stimm-, Sprech- und

Sprachtherapie

30, 45 oder 60

Minuten mit dem Patienten, je nach konkretem Störungsbild und

Belastbarkeit 

Fehlanzeige Fehlanzeige Erstverordnung:

<= 10 Einheiten Folgeverordnung: <= 10 Einheiten Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls <= 60 Einheiten Jeweils           mindestens           1x wöchentlich

a. Langzeitverordnung

Die Heilmittel-Richtlinie ermöglicht Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Können Therapieziele im Einzelfall nur durch zusätzliche Verordnungen erreicht werden, sind längerfristige Verordnungen möglich.

Bei Personen mit Parkinson mit schwerster Beeinträchtigung (Stadium 5 nach Hoehn und Yahr) wird von einem sogenannten „langfristigen Heilmittelbedarf“ gemäß Diagnoseliste (Anlage 2 HeilM-RL[4]) ausgegangen. Hier können, ohne dass der Regelfall zuvor durchlaufen wurde, die dauerhaft notwendigen Heilmittel als „Verordnungen außerhalb des Regelfalls“ verschrieben werden. 

Bei Personen mit Parkinson mit mäßigen bis schweren Beeinträchtigungen (Stadien 3 oder 4 nach Hoehn und Yahr) wird von einem sogenannten „besonderen Verordnungsbedarf“ gemäß Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel[5] ausgegangen. Hier können, allerdings nachdem zuvor der Regelfall durchlaufen wurde, die dauerhaft notwendigen Heilmittel ebenfalls als „Verordnungen außerhalb des Regelfalls“ verschrieben werden. 

Bei Personen mit Parkinson unterhalb des Stadiums 3 nach Hoehn und Yahr muss der Versicherte einen Antrag zur Genehmigung stellen, wenn er der Auffassung ist, dass bei ihm Schwere und Langfristigkeit der funktionellen / strukturellen Schädigung mit den höheren Stufen vergleichbar ist.

b. Nichtverordnungsfähige Heilmittel

Nachfolgend ein paar Highlights aus dem Katalog der nach Anlage 2 zur HeilmittelRichtlinie ausdrücklich nicht verordnungsfähigen Heilmittel:

  • Hippotherapie
  • Höhlentherapie
  • Musik- und Tanztherapie
  • Magnetfeldtherapie ohne Verwendung implantierter Spulen
  • Fußreflexzonenmassage
  • Akupunktmassage
  • Massage des ganzen Körpers
  • Teil- und Wannenbäder, soweit sie nicht nach den Vorgaben des

Heilmittelkataloges verordnungsfähig sind

  • Sauna
  • Schwimmen und Baden, auch in Thermal- und Warmwasserbädern
  • Maßnahmen, die ausschließlich der Anreizung, Verstärkung und Befriedigung des Sexualtriebes dienen sollen

VII.  Fahrtkosten

Die GKV übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind bei:

  • Leistungen, die stationär erbracht werden
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus
  • Krankentransporte mit notwendiger fachlicher Betreuung.
  • Fahrten zu einer ambulanten Behandlung, wenn einer der nachfolgend aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt: Die Fahrt ist aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig,
    • weil eine Erkrankung vorliegt, die eine sehr regelmäßige Behandlung erforderlich macht. Dies ist beispielsweise bei Fahrten zur Dialyse oder zur Strahlen- bzw. Chemotherapie der Fall. Die Auflistung ist nicht abschließend. Erkrankte, die eine vergleichbare Krankheit haben, können daher eineGenehmigung und Prüfung ihres Falles durch die Krankenkasse beantragen.
    • und es liegt eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität vor, so dass die Nutzung eines Pkw oder öffentlicher Verkehrsmitteln nicht möglich ist.
  • Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.

Versicherte müssen sich Fahrten zur ambulanten Behandlung von der Krankenkasse vorher genehmigen lassen. Die Genehmigung durch die Krankenkasse gilt als erteilt bei allen Versicherten, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen o außergewöhnliche Gehbehinderung o Blindheit o Hilflosigkeit

haben oder die Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 besitzen. Bei Personen mit Pflegegrad 3 sind zusätzliche ärztliche Bescheinigungen notwendig.

Patienten und Patientinnen, die dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt, aber nicht Inhaber eines Schwerbehindertenausweises sind, haben die Möglichkeiten der Gleichstellung nach der Überprüfung des Einzelfalls durch die Krankenkasse.

VIII.      Ambulante Kur

Alle 4 Jahre kann für ca. 3 Wochen eine ambulante Kur bewilligt werden, sofern sie notwendig ist, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Behinderung zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Dabei werden die Arzt- und Behandlungskosten voll übernommen; für Unterbringung und Verpflegung können Zuschüsse gewährt werden.

IX.   Stationäre Kur

Sollte eine ambulante Kur nicht ausreichen, kann eine stationäre Kur bewilligt werden.

In diesem Fall übernimmt  die Kasse  auch  die  Unterbringungs-  und Verpflegungskosten. 

X.     Psychotherapie

Psychotherapie wird im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei allen zugelassenen Therapeuten erstattet.

XI.   Alternative Behandlungsmethoden

Alternative Behandlungsmethoden werden in der GKV grundsätzlich nicht erstattet.

Allerdings zahlen einige Krankenkassen freiwillig für spezielle Therapien. Die Erstattungsfähigkeit muss bei der Krankenkasse angefragt werden.

Für Heilpraktikerbehandlungen gilt jedoch ein Leistungsverbot.

XII.  Schutz im Ausland

In der anderen EU-Staaten besteht ein grundsätzlicher Versicherungsschutz, so dass Leistungen ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden können. Aber: 

  • Bei Krankenhausbehandlungen ist eine Genehmigung erforderlich.
  • Die Kosten werden nur bis zu den Sätzen erstattet, die die Krankenkasse in Deutschland zahlen müsste.
  • Der Leistungsumfang richtet sich nach den Rechtsvorschriften der einzelnen Länder, die nicht unbedingt dem deutschen Standard entsprechen.
  • Ein Rücktransport aus dem Ausland wird nicht erstattet.

Es empfiehlt sich daher unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung!

XIII.      Krankengeld

(siehe die gesonderte Ausarbeitung „Finanzielle Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit“)

 

[1] Stand: 26. August 2020

[2] Weltgesundheitsorganisation

[3] ICD11 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft

[4] Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V

[5] Vereinbart zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (§ 84 Abs. 8 SGB

  1. V)

 

WAS WIR ÜBER PARKINSON WISSEN SOLLTEN

Gangstörungen durch Parkinson

Welches Bild generiert der Begriff „schwerbehindert“? Eine Person im Rollstuhl. Und bei Parkinson? Einen alten Herrn, vornübergebeugt mit Tippelschritten unterwegs, der selbst im Sommer zittert.

Entgegen der Definition meiner Patentochter: „Alt sind Menschen über 30, ganz alt über 40“, fühle ich mich nicht alt, gehe halbwegs aufrecht und zittere nicht. Auch sitze ich nicht im Rollstuhl und strebe an, dass es so bleibt. 

Wenn ich allerdings ohne wirksame Medikation bin und / oder unter emotionalen Stress stehe, bin ich „schwer behindert“. Stellt Euch vor, ihr steht Samstag morgens an der Bäckertheke im Supermarktfoyer, bzw. 10

Meter davon entfernt, in einer Schlange mit Querstreifen alle 1,5m. All die

Großstädter, die samstags ihr entspanntes Wochenende nach einem engen

Zeitplan einleiten und großes Verständnis aufbringen, wenn vor Dir eine Bewegung der Schlange dazu führt, dass eine Lücke in den Ausmaßen der Wüste Gobi, sprich mehr als 1 Meter, nicht sofort von Dir ausgefüllt wird.

Warum? Weil Du gerade in eben dieser Wüste am Boden festgefroren bist. Spätestens wenn Dein Hintermann Dir den Einkaufswagen in die Hacken fährt und Dir deutet, Du sollst seinen Beschimpfungen zuhören und nicht so schreien und dann Deinen Wagen aus der Reihe in die Mitte schiebt, wo Du auch ohne Podest wie ausgestellt wirkst, fühlen alle mit Dir……..ob Deiner Alkoholkrankheit, Demenz oder sonstigen Gebrechlichkeit.

Glücklicherweise muntern Sie Dich mit konstruktiven Lösungsansätzen auf: Weniger trinken, Zuhause bleiben, oder schlicht verschwinden. Dieses emotionale Erlebnis bleibt Dir so lange erhalten, bist Du eine Möglichkeit gefunden, den Ort nach den längsten 30 Minuten Deines Tages, zu verlassen. Dies lässt sich nur noch toppen durch die Kombination mit einer

Dranginkontinenz, zu einer Zeit, wo Du TENA noch für eine griechische Göttin hältst. Schönes Wochenende. 

Sicher, das ist ein extremes, aber bei weitem nicht unrealistisches Szenario.

Dafür bedarf es schon einer ausgeprägten Gangstörung, welche im ONBereich (unter ausreichender Medikation) aufritt, da mehr Levodopa keine Änderung bringt. Man spricht hier von Levodopa-Resistenz.

I.     FOG – Freezing of Gait

Das Einfrieren des Gangs (FOG – Freezing of Gait) wurde definiert als

„kurzzeitige, episodisches Absenz oder deutliche Verringerung der

Vorwärtsbewegung der Füße, trotz der Absicht zu gehen“. Die Personen mit Parkinson/PmP fühlen sich beim Versuch, sich vorwärtszubewegen, plötzlich, als ob ihre Füße am Boden kleben würden. Dies dauert i.d.R. ein paar Sekunden, aber kann gelegentlich mehrere Minuten überschreiten  oder länger. 

Das Verständnis der Mechanismen bei FOG ist unvollständig, und die Behandlung wird von den Klinikern als eine sehr schwierige Aufgabe betrachtet. Hypothesen für die Erklärung nach Nieuwboer sind:

a) Schwellenmodell

Im Vergleich zu anderen PmP, weisen solche mit FOG signifikante Gangstörungen auf, wie z.B. verminderte Schrittverstärkung, beeinträchtigte Gangkoordination und erhöhte Variabilität der Schrittzeit. Dieses Modell geht davon aus, dass, wenn sich diese motorischen Defizite bis zu einem Punkt desmotorischen Zusammenbruchs akkumulieren, FOG auftritt.

b) Interferrenzmodell

Das Verhältnis von motorischen, kognitiven und limbischen Prozessen ist sowohl konkurrierend als auch als komplementär. Da Dopamin-Neuronen  bei PmP meist erschöpft sind, führt die gleichzeitige Verarbeitung kognitiver und/oder limbischer Informationen während der motorischen Aufgabe zu einer Überlastung der Informationsverarbeitungskapazität innerhalb der Basalganglien. Die Interferenz zwischen neuronalen Prozessen würde das Phänomen erklären, dass eine Erhöhung der kognitiven Belastung während der Lösung einer Doppelaufgabe die Fortbewegung zusammenbricht.

c) Kognitive Modell

Dieses Modell betont den Konfliktlösungsdefizit. Unter normalen

Bedingungen werden Menschen voreiliges Handeln verhindern und die Auswahl der Reaktion bis zur Lösung des Konflikts verzögern. Im Gegensatz dazu gelingt es PmP mit FOG nicht, den Reaktionskonflikt zu verarbeiten. Sie erzwingen eine schnellere Reaktionsentscheidung, aber mit geringerer Übereinstimmung, wodurch FOG ausgelöst wird.

d) Entkopplungsmodell

Dieses Modell betrachtete FOG als eine Abkopplung zwischen dem vorher geplanten motorischen Programm und der motorischen Reaktion.  

Diese Modelle und Hypothesen erklärten FOG aus verschiedenen Perspektiven. Auch wenn sie unvollständig sind und FOG nur teilweise beschreiben können, ist es bemerkenswert, dass diese Modelle für ein besseres Verständnis und die Charakterisierung der FOG hilfreich sind und Anhaltspunkte für die weitere Erforschung liefern. Noch wichtiger ist, dass auf der Grundlage dieser Modelle gelingt, Therapien für die Behandlung von FOG zu entwickeln und anzuwenden. 

II. Nicht-pharmakologische Therapie 

Neben wichtigen und etablierten Behandlungsansätzen scheinen auch neuere therapeutische Strategien wirksam zu sein und werden mit FOG weiter getestet.

  • Gute Einstellung der Medikation ist auf jeden Fall hilfreich. Bei mir hat sich dazu ein gesamtheitlicher Ansatz, im Rahmen eines stationären Aufenthaltes in einem anerkannten Parkinsonzentrum, als sinnvoll erwiesen. Hilfreich ist, dass die Experten bei der sog.

Parkinson Komplextherapie vor Ort sind und Zeit für Dich erübrigen. Ferner hilft ein gewisses Grundwissen seiner eignen Krankheit  weiter, die Aufmerksamkeit der Experten zu erhalten oder zu erlangen, wenn sie sich einmal nicht von selbst einstellen will.

  • Positive Einstellung ist kostenfrei und gleichzeitig unbezahlbar.

Gerade wo wir uns in einem Bereich befinden, wo chemische

Prozesse im Gehirn und Gefühle nicht mehr messerscharf zu trennen sind spielt der Placebo Effekt eine herausragende Rolle.

  • Sport und ein positives Körpergefühl sind extrem wirksame Heilmittel, nicht nur für Freezing. Die positive Einstellung wird hier automatisch mit generiert. Hierzu empfehle ich bei der örtlichen Selbsthilfegruppe nach Parkinsonsport nachzufragen. Insbesondere das Angebot der Betroffeneninitiative PING PONG PARKINSON Deutschland e.V. (pingpongparkinson.de), macht die herausragenden Möglichkeiten des Tischtennisspiels für alle PmP erlebbar. Dabei hat auch der ungeübte Spieler viel Spaß.
  • Nach Definition des Institutes Dolders an der Radboud UMC in Nijmegen, gibt es 55 Typen von Cues, die hier dokumentiert und durch eine betroffene Person in den Niederlanden, unter dem Pseudonym SPARKS, hervorragend illustriert worden sind. Damit sind Methoden und Tools gemeint, die dem Gehirn auf die Sprünge helfen, den Gangprozess zu initiieren, wenn es selbst gerade keine Lust dazu hat, wie bei FOG.
  • Physiotherapie ist eine ganz wesentliche Säule bei der Behandlung von Parkinson. Für Ärzte Therapeuten, PmP und Angehörigen lohnt hierzu ein Blick in die „Europäische Physiotherapie-Leitlinie beim idiopathischen Parkinson-Syndrom“. Berufsverbände aus 19 europäischen Ländern haben bei der Entwicklung dieser Leitlinie zusammengearbeitet. Dies ist ein Beispiel dafür, wie hoch das Ansehen der Physiotherapie in diesem klinischen Bereich der neurologischen Praxis ist. 
  • Craniosacrale Therapie: Die Handgriffe dieses betont manuellen

Verfahrens, bei dem der Therapeut feinste Flüssigkeitsströme im

Körper – sie reichen vom Schädel (Cranium) bis zum Kreuzbein (Os

Sacrum). Eine Sitzung dauert in der Regel eine Stunde und spricht auf eine sanfte Art den Organismus an. Nach der Anwendung fühlt man sich entspannter, energiereicher, lebendiger. Seit der regelmäßigen

Anwendung habe ich weder Nackenverspannungen noch Schwindel.

  • Deep Transkranielle Magnetstimulation: dTMS induziert elektrischen Strom, der durch ein im Ruhezustand verändertes Magnetfeld erzeugt wird, und aktiviert kortikale Neuronen, die sich bis zu 2-3 cm unterhalb der Kopfhaut befinden. Verschiedene Studien zeigen einen positiven Effekt insbesondere bei Parkinson mitdeutlichem Freezing im fortgeschrittenen Stadium. Ein

Krankenhausaufenthalt oder eine Anästhesie sind nicht erforderlich.

Die dTMS ist eine Behandlungsoption, wenn eine medikamentöse Standardtherapie nicht infrage kommt oder nicht ausreichend gewirkt hat. Ein großer Vorteil der Behandlung mit dTMS sind die sehr seltenen Nebenwirkungen. Ich werde meine Erfahrungen in den nächsten Monaten dazu machen.

  • Vagusnervstimulation (VNS) per TMS: In einer offenen Pilotbeobachtungsstudie wurde die Wirkung einer nicht-invasiven Einzeldosis-VNS auf Gangbild und FOG bei 12 Patienten mit FOG untersucht. Die Videoanalyse zeigte, dass die VNS die Anzahl der während des Drehens durchgeführten Schritte signifikant verbesserte. Der Mechanismus ist noch unbekannt. Weitergehende Studien zur nicht-invasiven VNS sind erforderlich.  

III. Pharmakologische Therapie 

Es stehen mehrere pharmakologische Behandlungen zur Verfügung, die im

Hinblick auf die Verringerung der Anzahl und Dauer von Freezing-Episoden wirksam sind. Es bleibt derzeit die Dopamin-Ersatztherapie mit Levodopa die erste Wahl für die FOG-Behandlung bei Morbus Parkinson. 

  • In einer Open-Label-Studie wurde festgestellt, dass eine 3-monatige Pramipexolbehandlung als Zusatztherapie zu Levodopa oder bei einmaliger Verabreichung, FOG signifikant verbesserte. Pramipexol als Agonist hat viele positive Eigenschaften, jedoch ein hohes Potential für Impulskontrollstörungen. Die Umstellung auf Cabergolin war bei mir notwendig, aber in Bezug auf FOG nicht hilfreich.
  • Rotigotain ist aus der Gruppe der non-ergolinen Dopaminagonisten.

Eine offene, unkontrollierte Studie evaluierte das transdermale Pflaster Rotigotin als Monotherapie bei unbehandelten PmP über einen Zeitraum von 6 Monaten und ergab, dass das Pflaster im Vergleich zur Basislinie alle Aspekte des Gangs verbesserte, einschließlich des geraden Laufens, der Ganginitiierung und der

Drehung. Dieser Effekt stellte sich bei mir leider nicht ein. Studien mit

Dopaminagonisten als Ergänzung zu Levodopa fanden auch positive Auswirkungen auf die Ganggeschwindigkeit bei einer Zusatztherapie mit Apomorphin und Pramipexol im Vergleich zu Levodopa allein. 

  • Amantadin: In einer retrospektiven Studie wurden PmP untersucht, die Amantadin speziell für FOG erhielten, und es wurde festgestellt, dass 10 von 11 Patienten über eine subjektive Verbesserung der FOG nach Beginn der Behandlung mit Amantadin berichteten. Zwei doppelblinde, randomisierte, plazebokontrollierte Studien mit 42 Parkinson- bzw. 10 Parkinson-Patienten mit FOG ergaben jedoch, dass intravenöses Amantadin keinen positiven Effekt auf FOG hatte.

Ich kann persönlich diese neue Einschätzung bestätigen.

  • Der Cholinesteraseinhibitor Rivastigmin, der zur Behandlung von Demenzerkrankungen zugelassen ist, hat in einer Phase 2-Studie in Lancet Neurology die Gangsicherheit von PmP verbessert und die

Zahl der Stürze vermindert. Obwohl es im Endstadium des Morbus Parkinson zu Demenzen kommt, ist die Erkrankung primär eine motorische Störung. Ich habe zwei intensive Behandlungsansätze gestartet, beide waren, nach anfänglichen Placebo Effekt, wirkungslos.

  • Opicapon ist ein COMT-Hemmer, der die Levodopa-Fluktuationen insbesondere bei End-Off-Dose Patienten, besser und einfacher als das bekannte Entacapon behandeln. Meine Medikation beinhaltet

Opicapon, mir fällt es aber schwer die Wirksamkeit zu beurteilen. 

  • Levodopa-Carbidopa-Darmgel LCIG: Die Suspensionsform von Carbidopa und Levodopa kann kontinuierlich in den Darm eingebracht werden und die Levodopa-Konzentration im Plasma kann stabil gehalten werden. LCIG zeigte bei konsistenten Befunden eine positive Wirkung auf FOG, aber es handelt sich um einen invasiven Ansatz, der seine klinische Anwendung bis zu einem gewissen Grad einschränkt.
  • CBD: Studien zeigen, dass Cannabinoide bei einigen

Bewegungsstörungen einen therapeutischen Wert besitzen. Verschiedene Cannabinoide können Dyskinesien und einige Formen von Tremor und Dystonie reduzieren, die durch Levodopa bei der Parkinson-Krankheit verursacht werden. Außerdem können sie zum Rückgang der Tics beim TouretteSyndrom und bei hypokinetischen Parkinson-Syndromen beitragen: Meine persönlichen Versuche mit hochkonzentriertem, frei-verfügbaren CBD-Öl waren allerdings ohne Effekt. Andere PmP berichten von guten Erfolgen, z.B. einer Senkung des Stress-Levels und damit besserer Schlaf und geringere Eskalationen bei motorischen Problemen.

  • Dronabinol ist die medizinische Variante des Tetrahydrocannabinol

/ THC, der wichtigste Inhaltsstoff von Cannabis. Für Parkinson ist Dronabinol nur als sog. „Off-Label“ Behandlung, medizinisch indiziert und mit Sondergenehmigung, verfügbar. Ich habe die Behandlung wegen Wirkungslosigkeit abgebrochen. Zufällig gab es zur gleichen Zeit eine Befragung der bekannten amerikanischen Michael J. Fox Foundation bei PmP weltweit, die ebenfalls durchschnittlich eine eher schwache Wirkung aufzeigte. Da wir uns beim Freezing in einem Bereich mit durchaus relevanten Placebo Effekt befinden ist hier auch e Möglichkeit, den guten Glauben mit ebenso guten Marketing zu stützen.

Viele dieser Therapieansätzen habe ich, zusammen mit meinem sehr engagierten Neurologen, selbst ausprobiert. Ich möchte ausdrücklich dazu sagen, dass diese Ansätze alle ihre Berechtigung hatten und auch bei anderen FOG gebeutelten PmP gute Erfolge zeigten.

 

 

Dieses ist ein Ratgeber, der nach bestem Wissen erstellt wurde. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit und Vollständigkeit. Jedwede Haftung ist ausgeschlossen.

WAS WIR ÜBER PARKINSON WISSEN SOLLTEN

Auf alle Felle mobil – Assistenzhund für PmP Teil 1 – Was ist das?

I.     Ein Assistenzhund für Personen mit Parkinson / PmP

„Ein Assistenzhund für Parkinson – was soll der für Dich tuen?“

„Ist das nicht teuer, zahlt das denn die Krankenkasse?“

Fragen, die mich unmittelbar erreichen, wenn ich meinen Hund mit „Assistenzhund für Personen mit Parkinson – AZUBI“ auf der Kenndecke ausführe. 

Noch ist LEIA ein halbwüchsiger Labradoodle mit vielen eigenen Ideen, die sie mit großer Energie umsetzt. Sie ist damit noch weit entfernt von einem verlässlichen Helfer in meinen Freezing-Phasen. Aber eine

Assistenzhundeprüfung könnten wir beide schon problemlos ablegen: LEIA als Hund und ich, als ihr Assistent. 

Der „Assistenzhund“ führt in Deutschland selbst bei Hundemenschen oft zu Stirnrunzeln. In den USA und selbst einigen europäischen Nachbarländern, wird bei Assistenzhund über den Blindenführhund schon lange hinausgedacht. Ein Assistenzhund ist dort rechtlich definiert und verfügt über die notwendigen Zugangsprivilegien, um den Partner überall zu unterstützen, wie zu Lebensmittelgeschäften oder Krankenhäuser.

Eine liebevolle Fellnase fand vor Kurzem, über eine Suche durch eine erfahrene Assistenzhundetrainerin, den Weg zu mir um mich zukünftig als Teampartner bei meinen Gangstörungen zu unterstützen. Das Team aus PmP (Person mit Parkinson) und Assistenzhund (in Ausbildung) kurz vorgestellt. Damen zuerst:

LEIA, 9 Monate, geboren auf einem Bauernhof in

Gelsenkirchen, quasi mit Blick auf Schalke, Tochter einer

Labradordame aus der Arbeitslinie und dem Königspudel Bergmann. Aktuell 54 cm Schulterhöhe und 22 kg und abgrundtiefen dunklen Augen, verpackt im pechschwarzen Haarkleid einer Pudeldame, welche mit dem Glätteisen meiner Patentochter gespielt hat.

Karsten, 50+ Jahre, geboren unweit der Tischtennishochburg Borussia Düsseldorf. Seit 10+ Jahren auf „Idiopathisches Parkinson Syndrom“ diagnostiziert. Trotz hervorragender ärztlicher Betreuung, bezüglich „Freezing of Gait“ austherapiert und daher auf den Hund gekommen.

      

Ein Hinweis, sei mir hier bereits erlaubt: Ein Hund ist süß, besonders als

Welpe und es ist beeindruckend, was solch ein Tier leisten kann und will.

Was aber ein Hund im Alltag bedeutet, ihn zu versorgen, zu erziehen und dem Tier gerecht zu werden, sollte vor einer Entscheidung bewusst sein.

II. Fellnase hilft 

Freezing of Gait (FOG) ist, je nach Ausprägung, selbst für einen positiv denkenden Menschen wie mich eine Herausforderung. An manchen Tagen kann es sein, dass meine Leistungsfähigkeit um mehr als 90% absinkt und dies den ganzen lieben langen Tag. Freezing ist nicht nur nicht Laufen zu können, auch Stehen wird schwierig. Tätigkeiten, die einem sonst wie selbstverständlich von der Hand gehen, werden auf einmal unbezwingbar. Ich weiß oft nicht, was schlimmer ist: Die Hilflosigkeit, die ich dabei empfinde, die Menschen, die nicht ablassen mir zu helfen, obwohl es auch ohne sie schon schwer genug ist, oder jene, die einen leidvoll oder verärgert anschauen, da ich vermeintlich wieder zu tief ins Glas geschaut habe. 

Meine erste Selbsthilfe war, auf Anregung meiner Frau, einen m-Scooter zu nutzen früher sagte man Tretroller. Dieser wurde dann später durch einen e-Scooter ersetzt, zu einer Zeit, wo diese noch keinen, auch keinen schlechten, Ruf hatten. Ein sehr wesentlicher Wert dieses Gerätes war, dass ich vom Betrunkenen zu einem leicht spleenigen Menschen mutierte, und dass mitleidige oder abschätzige Blicke, zu einem Lächeln wurden. Diese unterschiedliche Einschätzung meiner Mitmenschen in FreezingSituationen entscheidet über die Stunden danach. Komm ich wieder raus, oder rutsche ich erst richtig rein in das Gefühl der Hilflosigkeit.  Das dies nicht nur bei FOG von großer Bedeutung ist, sondern überall, wo Behinderung nicht sichtbar oder Verhalten nicht konsistent mit dem äußerlichen Eindruck ist, wurde mir später auf der Suche nach Lösungen für mein Freezing klar. Dabei stieß ich und auf zwei kleine Mädchen mit Laufbeschwerden. Sie wurden in der irischen „Late Late Show“ vom Moderator befragt, was ihr Assistenzhund wichtig für sie macht. Sie benannten, in ihren Worten, genau diese Transformation ihres Umfeldes

Als ich bei YouTube nach aktuellen Parkinsontrends suchte, habe ich zufällig einen Bericht über die feierliche Aufbahrung des verstorbenen Präsidenten der USA George W. Bush Senior gesehen. Dort lag vor dem Sarg ein Hund. Ein sogenannter „Service Dog“, der den Ex-Präsidenten bei den Folgen seiner Parkinsonerkrankung unterstützte und jetzt seinen Partner überlebt hatte.

Ein Hund, der mir beim Laufen helfen kann und das auch noch gerne macht, das wär’s! Ein Hund ist auch deutlich universeller einzusetzen als ein eScooter, hat 4Motion und nicht nur Hinterradantrieb, und einen viel höheren Beliebtheitsfaktor. So bin ich auf den Hund gekommen.

In vielen gelebten Partnerschaften, von Assistenzhund und PmP zeigt sich, dass der Hund der Schlüssel zu einer eigenständigen Teilhabe am Gemeinschaftsleben ist.

Gerade bei PmP, die im fortgeschrittenen Stadium ihrer Erkrankung an einer starken Form des „Freezing of Gait“ Symptoms leiden, kann ein Assistenzhund, durch das entsprechende Training befähigt, in einer akuten Freezing-Situation das Fortkommen ermöglichen.

Assistenzhunde können darüber hinaus bei einer Reihe von Symptomen der Parkinson-Krankheit helfen, von körperlichen Herausforderungen wie mangelndes Gleichgewicht mit Sturzgefahr bis hin zu sozialen und

emotionalen Problemen.                                                 

III. Wichtige Fragen VOR der Entscheidung zu einem Assistenzhund

  • Kann ich trotz meiner eigenen Erkrankung / Einschränkung einem

Assistenzhund gerecht werden, sowohl körperlich als auch geistig? 

  • Bei aller Hilfe, die ein Hund leistet, handelt es sich um ein Lebewesen, welches versorgt, betreut und beschäftigt werden möchte und muss! Was, wenn ich nicht zu Hause bin (Kran#kenhausaufenthalt, Kur, Urlaub, etc.)? Habe ich jemanden, der sich auch spontan um meinen Hund kümmert kann? 
  • Kann ich mir einen Assistenzhund leisten? Nicht nur die Anschaffung und Ausbildung ist oftmals sehr teuer, auch die laufenden Kosten müssen berücksichtigt werden (Futter, Spielzeug, Tierarzt, etc.).
  • Nehme ich einen „fertigen“ Assistenzhund (Fremdausbildung) oder möchte ich den Hund mit Trainer-Unterstützung selber ausbilden?
  • Welpe, Junghund und erwachsener Hund?
  • Wo finde ich einen geeigneten und kompetenten Trainer?
  • Wie finanziere ich den die Ausbildung? Habe ich selbst genügend finanzielle Mittel zur Verfügung oder muss ich einen Kredit aufnehmen? Finden sich eventuelle Sponsoren?
  • Was, wenn sich mein Hund im Laufe der Ausbildung als ungeeignet entpuppt? Kann ich mir einen Zweithund leisten und mit diesem einen weiteren Versuch starten?
  • Was passiert mit meinem Assistenzhund, wenn dieser auf Grund von Alter oder Krankheit seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann/soll? Kann er seinen Ruhestand bei mir verbringen oder muss ich ihm dann ein anderes Zuhause suchen, weil ich einen neuen

Assistenzhund brauche und nur einen Hund halten kann? 

  • Bestehen Allergien durch, oder Ängste gegenüber Hunden im unmittelbaren Lebensumfeld?
  • Stimmt das medizinische Team des P##mP dem Hund zu?
  • Ist der Hund auf Dauer handhabbar, z.B. wenn die Verständlichkeit des PmP nachlässt oder sich die Lebensumstände durch Pflegebedürftigkeit deutlich ändern?
  • Ist der Hund, neben seiner Assistenzfunktion auch körperlich und intellektuell ausreichend gefordert.

IV. Mögliche Assistenzhund-Aufgaben

  • Rollator/Rollstuhl ziehen und bei Rampen und Bürgersteigen helfen
  • Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus dem Rollstuhl
  • Abbau von Angstzuständen
  • Heruntergefallene Gegenstände aufheben und Gegenstände aus anderen Räumen holen, ein lebenswichtiger Dienst für jemanden, dem es schwer und/oder schmerzhaft fällt, sich fortzubewegen.
  • Jeden Gegenstand, der ihnen gezeigt wird, aufheben, festhalten und tragen, bis er aufgefordert wird, ihn seinem Partner in die Hand zu geben. Holen von Gegenständen
  • Blutdruck und Herzfrequenz sinken durch Streicheln oder Sitzen neben einem Hund. Die beruhigende Wirkung ihrer Körperwärme kann auch zur Schmerzlinderung beitragen.
  • Verbessertes Gleichgewicht hilft bei Gleichgewichtsprobleme und können ihre Besitzer an Ort und Stelle stützen, um Stürze zu verhindern.
  • Gute Ablenkung durch die Betreuung eines Diensthundes gibt den Menschen etwas, worauf sie sich nicht nur auf ihre Krankheit konzentrieren können. Er hilft Patienten positive Routinen zu entwickeln und zwingt sie aufzustehen und auszugehen .Wie alle

Hunde brauchen Diensthunde Auslauf, daher ermutigt ein

Diensthund die Besitzer, jeden Tag etwas Bewegung zu bekommen.

  • Aufmerksamkeit erregen, wenn Hilfe benötigt wird. Er kann laut bellen, um die Aufmerksamkeit von Passanten auf sich zu ziehen.
  • Hilfe im Haus bei einfachen Aufgaben , wie z.B. die Türklingel zu öffnen, Medikamente zu holen, Türen zu öffnen und zu schließen sowie Licht ein- und auszuschalten.
  • Psychische Störungen oder geringes Selbstwertgefühl können

Depressionen auslösen. Die Interaktion mit einem Welpen kann diese Gefühle verändern. Ein Hund kann Menschen zum Lächeln bringen und dafür sorgen, dass sie sich besser fühlen und andere sich in Ihrer Nähe wohler fühlen.

Mein erstes Resümee, noch vor dem Training zum Assistenzhund: Labradoodle sind niedlich, besonders als Welpe. Hinter einem alles vergessen machenden schmachtenden Blick, vereinen Sie alle guten Eigenschaften von Pudel und Labrador. Die hohe Intelligenz des Pudels ermöglicht ihm, alle Dummheiten sehr schnell zu lernen und die Tricks des Herrchens schon zu durchschauen, bevor er selbst daran gedacht hat. Einem ersten „Ist der süß!“, folgt dem, nur durch die Leine abgebremsten, Landeanflug von 20+ kg süßer Junghund auf den

Bewunderer, ein: „Hat der aber Energie – das macht doch sicher viel

Arbeit…ich muss dann auch weiter.“

„Sie ist ja noch jung.“ / „Das wächst sich aus.“ / „Mit dem richtigen

Training,“ / „Das ist die Pubertät.“ / „Sie möchte nur spielen.“

Ich glaube das alles um in einem Jahr von einem vollausgebildeten Assistenzhund zu berichten und zu profitieren, wie die PmP aus Dublin in dem nachfolgenden Beispiel.

„Das wird schon!“

V. Beispiel Assistenzhund für PmP aus Dublin

Ein Vater von zwei Kindern, der an Parkinson erkrankt ist, sagt, dass sein Leben durch einen Hund, der ihm bei der Mobilität und Stabilität hilft, verändert wurde.

Das Pilotprojekt des Dublin Neurological Institute (DNI) am Mater Hospital ist eine Premiere zumindest für Irland. Während bisher Hunde als Begleiter für PmP trainiert wurden, ist dies der erste, der speziell für die

Unterstützung von Mobilität, Stabilität und Gangart ausgebildet wurde.

Ergebnis: „Dies ist die beste Behandlung zur Verbesserung meiner Lebensqualität unter allen Behandlungen, die ich in den letzten 17 Jahren wegen Parkinson bekommen habe.“ Er fügte hinzu: „Wenn ich früher ging, dachten die Leute immer, ich sei betrunken oder auf Drogen. Jetzt lächeln sie nur noch. Wir beide gehen jeden Tag mehr als sechs Kilometer zu Fuß.“

Parkinson ist eine neurologische Langzeiterkrankung, an der in Irland etwa

8.000 Menschen leiden. Sie beeinträchtigt die Art und Weise, wie das Gehirn die Körperbewegungen koordiniert, einschließlich Gehen, Sprechen und Schreiben. Es gibt zwar eine Reihe von Behandlungsmöglichkeiten, um die Krankheit in den Griff zu bekommen, aber es gibt derzeit keine Heilung. Der beratende Neurologe Professor Tim Lynch vom DNI wollte etwas anderes versuchen, um dem Erkrankten zu helfen. „Während ER im Laufe der Jahre gut mit seiner Parkinson-Krankheit zurechtkam, hatte er

Probleme, wenn seine Füße auf dem Boden stecken blieben und einfroren.  Also hatten wir ein die Idee, dass ein Assistenzhund eine Stütze ist, um nicht zu stürzen. Zweitens könnte er dem Bein, welches eingefroren ist, einen Schubs geben und als Startsignal für den Fuß funktionieren“ Der beratende Neurologie Professor vom DNI, der das Pilotprojekt leitet wandte sich an die in Cork ansässige Wohltätigkeitsorganisation „Dogs for the Disabled“. Diese bildet Hunde aus, um eine Vielzahl von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.

Die CEO der Wohltätigkeitsorganisation, sagte: „Es ist das erste Mal, dass wir mit einem Parkinson-Patienten arbeiten. Wir wählten und trainierten einen Hund auf der Grundlage einer Beurteilung von den Bedürfnissen, Wünschen und Persönlichkeitstyp des PmP.

„Es ist ein starker Hund, ein großartiger Arbeiter, mit echtem Antrieb und Entschlossenheit. Er hat sich wirklich gut entwickelt und es ist einfach erstaunlich zu sehen, wie glücklich die beiden zusammen sind.“ Dies ist der erste Hund in Irland, der speziell für die Unterstützung von Mobilität, Stabilität und Gangart ausgebildet wurde.

Technische Forscher haben eine Ganganalyse durchgeführt, indem sie

Sensoren an beiden angebracht haben. „Durch diese wissenschaftlichen Messungen und die Verwendung psychologischer Hilfsmittel versuchen wir zu beweisen, ob es einen Unterschied im Gang gibt.

„Soweit wir wissen, ist dies die erste Langzeitstudie eines ParkinsonPatienten mit einem Hund, der speziell für ihn trainiert wurde. Es wäre sehr aufregend, wenn wir wissenschaftlich nachweisen könnten, dass dies für sie von Vorteil ist“, sagte die betreuende Ärztin vom DNI. Die im Laufe des Projekts gesammelten Daten sollen schließlich veröffentlicht werden, um mehr Stabilitätshunde ausbilden zu können. „Mein Hund ist in diesem Stadium wie ein Teil von mir. Ich gehe nirgendwo ohne ihn hin. Er kümmert sich um mich und ich kümmere mich um ihn“, sagte er.

Im Original von Philip Bromwell

         

Dieses ist ein Ratgeber, der nach bestem Wissen erstellt wurde. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit und Vollständigkeit. Jedwede Haftung ist ausgeschlossen.

 WAS WIR ÜBER PARKINSON WISSEN SOLLTEN

Auf alle Felle mobil – Assistenzhund für PmP Teil 2 – Ausbildung

  1. Wie komme ich zu einem Assistenzhund?

Am Anfang steht die Suche nach einem geeigneten Welpen. Nicht jeder Hund eignet sich zur Ausbildung als Assistenzhund. Hier spielen Faktoren wie das sichere Wesen des Hundes und seine individuellen Talente eine große Rolle. Letztlich darf der Hund sein Hobby zum Beruf machen. Die

Suche nach dem Hund übernimmt idealerweise eine Assistenzhundeschule. 

So ist Leia ein Labradoodle, eine Kreuzung von einem intelligenten Großpudel mit wenig haarendem Fell und einem Labrador mit ausgeprägtem „Will To Please“, der einfach gerne seinem Partner dienlich ist. Zudem wird sie mit ca. 55 – 65 cm Schulterhöhe und ca.25 – 30 kg Gewicht kräftig genug sein, mich zu stützen oder mir aufzuhelfen.

Ein Assistenzhund sollte sich im Dienst wie folgt präsentieren:

  • Ruhiges Auftreten und nicht leicht zu erschrecken
  • Jederzeit alle vier Pfoten auf dem Boden
  • Gut mit Kleinkindern, Erwachsenen und anderen Haustieren
  • Gutes Benehmen in der Öffentlichkeit, d.h. nicht springen, bellen, nach anderen schnappen, lecken, betteln und sich von aggressiven

Personen oder anderen Hunden ohne Konfrontation abrufen lassen

  • Hat die Grundausbildung (sitz, bleib, komm, bei Fuß usw.) gemeistert
  • Kennt öffentliche Plätze und Verkehrsmittel
  • Befehle werden schnell und leise ausgeführt
  • Macht stets einen gepflegten und sauberen Eindruck
  • Durch eine Kenndecke als Assistenzhund zu erkennen
  • Gute Leinenführigkeit
  • Angemessene Größe und Kraft für die vorgesehenen Aufgaben
  • Spaß an der Zusammenarbeit mit seinem Partner
  • Keine Einschränkungen des Bewegungsapparates
  • Keine organischen Erkrankungen
  • Vollständige gesundheitliche Untersuchung des Hundes (im Alter von ca. 12 Monaten nach Abschluss der Hauptwachstumsphase) bei einem fachkundigen Tierarzt.

Für den Assistenzhundeführer bedeutet dies: 

  • einen möglichst freundlichen Umgang mit anderen Menschen, unwissende Menschen möglichst sachlich aufklären
  • einen verständnisvollen und möglichst entgegenkommenden Umgang gerade mit Menschen, welche Angst vor Hunden haben oder aus anderen Gründen Abstand zu tierischen Begleitern brauchen / wünschen (z.B. Allergie)
  • Menschen, die mit großem Respekt oder gar Abneigung auf einen

Assistenzhund reagieren, sollte man mit Verständnis und Freundlichkeit gegenübertreten. Eventuell hat diese Person ausgeprägte Angst vor Hunden, wurde gar schon einmal gebissen oder sie leidet unter einer Hundeallergie. Vielleicht stehen sie auch zum ersten Mal einem Assistenzhundeteam gegenüber und keine Vorstellung davon, wie wichtig der Hund für seinen Halter ist. 

Auch ein Assistenzhund hat das ausdrückliche Recht, seine Welpen- und

Junghundezeit zu genießen. Nach Ablauf des ersten Lebensjahres, in der im Wesentlichen grundlegende allgemeine Verhaltensweisen geschult werden, beginnt die Spezialausbildung. Der Hund wird langsam an seine späteren Aufgaben herangeführt.

II. Alternative 1: Selbstausbildung mit Trainingsunterstützung

In der sogenannten Selbstausbildung werden die Ausbildungsziele gemeinsam mit der Hundeschule festgelegt und in wöchentlichen Trainings geschult. So wird ausgeschlossen, dass sich Fehler in der Ausbildung einschleichen. Durch den frühen Einzug des Hundes bei seinem Partner wird die Bindung des Teams von Anfang an gezielt aufgebaut und immer weiter gefestigt. Ein weiterer Aspekt der Selbstausbildung ist, dass der Hund sein Zuhause nicht wechseln muss. Er wächst in seine spätere Aufgabe von Beginn an hinein. Für den PmP bedeutet die Ausbildung einerseits intensive Arbeit und sehr viel Disziplin. Andererseits macht es viel Freude, die Fortschritte der Ausbildung direkt mit zu erleben. Die Kosten für die Ausbildung betragen in etwa 30 % der Kosten für eine

Fremdausbildung. Das Risiko für die charakterliche und gesundheitliche

Eignung sowie die korrekte Arbeitsweise des Hundes liegen hier beim Halter. vor allem sollte beachtet werden, dass gerade bei der Ausbildung von Welpen die gesundheitliche Eignung in der Regel erst in einem Alter von ca. 12 Monaten geprüft werden kann. Sollte sich der Hund dann als ungeeignet erweisen, bleibt der Halter auf den bisherigen Ausgaben und Kosten sitzen. Weiterhin gilt es dann zu überlegen, ob der Hund als

Familienhund bei seinem Halter bleiben kann und ein zweiter Hund die Ausbildung antritt oder ob für den ersten Hund ein anderes Zuhause gesucht werden muss, da der Halter nur einen Hund halten und versorgen kann.  

III. Alternative 2: Fremdausbildung

Die Fremdausbildung beschreibt die vollständige Ausbildung des Hundes durch einen Trainer. Während seiner 2-jährigen Ausbildung hat der Hund keinen Kontakt zu seinem späteren Partner. Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt eine umfangreiche Einarbeitungsphase mit dem PmP, für den der

Hund bestimmt ist. Danach absolviert das junge Team, im Anschluss an die Einarbeitungszeit, die Teamprüfung. Eine längere Wartezeit von mindestens 2 -3 Jahren muss bei dieser Ausbildungsvariante eingeplant werden. Bis der Hund gefunden und ausgebildet ist vergeht Zeit. Auf Grund des hohen Zeitaufwandes, der medizinischen Versorgung und Betreuung des Hundes seitens der Ausbildungsstätte sind Die Kosten für diese Form der Ausbildung sind wesentlich höher als die Kosten einer Selbstausbildung.

IV. Kostenbeispiel (Selbstausbildung)

Leider werden die Kosten für die Ausbildung eines Assistenzhundes nicht von der Krankenkasse übernommen (Ausnahme: Blindenführhund). Somit muss man selbst schauen, ob man dies aus eigener Tasche zahlen oder gegebenenfalls Spenden oder Finanzierungshilfen bekommt.

Position                                                                 Ausbildung          Unterhalt 

Kauf Welpe                   1.150 €
Tierarztkosten vor Übergabe   320 €
Früherziehung beim Trainer                                        1.600 €  320 €
Erstausstattung                      500 €
Hundefutter, Kauartikel, Spielen…                      1.500 €
Haftpflichtversicherung                        90 €
OP-Versicherung                      400 €
Tierarztkosten Halter                      800 €
Hundesteuer                      220 €
Grundausbildung Assistenzhund                                4.900 €     
Gruppenschule                                                              1.600 €     
Begutachtung Dienstfähigkeit                      250 €
Fachausbildung Assistenzhund                                  5.500 €     
Abschlussprüfung                                                             500 €   
Ausbildungszeit (1,5 Jahre)                                       14.100 €                5.550 €
Hundefutter, Kauartikel, Spielen…                      1.400 €
Haftpflichtversicherung                        60 €
OP-Versicherung                      300 €
Tierartkosten                      500 €
Hundesteuer                      140 €
Nachschulung                                                                1.100 €     
Dienstzeit (pro Jahr)                                                     1.100 €               2.400 €

Ausbildung + Unterhalt für 10 Jahre: 49.400 €                             

V. Beispielhaft Prüfungsanforderungen für einen Assistenzhund

 

  • Kontrolle: Der Assistenzhund sollte zu 90 % auf jedes Kommando bei der ersten Aufforderung reagieren mit und ohne Leine. Hierzu gehören die Grundkommandos („Sitz“, „Bleib“, „Komm“, „Platz“, „Bei Fuß“ und den Rückruf von der Leine in einem Geschäft als Reaktion auf Kommandos oder Handzeichen) und die erlernten Aufgaben. Sich nicht unangemessen lösen in der Öffentlichkeit: Ein Assistenzhund sollte sich in der Öffentlichkeit im Dienst nur auf Kommando und möglichst auf Grünflächen lösen.
  • Nicht schnüffeln: Im Dienst dürfen Assistenzhunde nicht an anderen

Menschen, Tüten, Ware im Geschäft, Regalen, Schaltern, Laternen, Zäunen, Gras, Büschen, Bäumen oder dem Boden schnüffeln. In der Freizeit darf er so viel schnüffeln wie er möchte, als Ausgleich.

  • Im Freilauf in der Nähe bleiben: Ein Assistenzhund sollte immer in der Nähe und kontrollierbar bleiben, so sollte er sich im Freilauf nicht weiter als zehn Meter von seinem Partner entfernen und auf Gehwegen bleiben.
  • Lockere Leine: Wenn eine Aufgabe z. B. bei PTBS-Assistenzhunden, nicht das Gegenteil erfordert, sollte der Assistenzhund stets an lockerer Leine gehen und nicht vorauslaufen. Er soll er sich auf seinen Partner konzentrieren, andere Kunden, Verkäufer oder Menschen, die versuchen ihn zu locken, pfeifen oder schnalzen, ignorieren. Auch fliegende Blätter, Bälle, spielende Kinder muss er ignorieren.
  • Essbares ignorieren: In der Öffentlichkeit begegnet der

Assistenzhund häufig Essbarem auf dem Boden. Egal, ob ein Stück

Wurstbrötchen auf dem Fußweg oder der Tischnachbar im Restaurant etwas fallen lässt, er muss dies ignorieren.

  • Gelassenheit: Akustische und optische Reize und fremde Gerüche sind vom Assistenzhund zu tolerieren.
  • Nicht betteln: Egal ob im Supermarkt an der Wursttheke, beim Vorbeigehen auf dem Fußweg oder beim Anstehen in der Schlange an der Kasse. Der Assistenzhund sollte weder bei seinem Partner noch bei anderen Menschen um Streicheleinheiten, Aufmerksamkeit, Leckerlis oder Futter betteln.
  • Angeleint: Wenn der Assistenzhund öffentliche Orte betritt, sollte er immer angeleint sein.
  • Bus, Bahn, Fahrstuhl: Jeder Assistenzhunde sollte ohne Angst

Fahrstuhl fahren und sich während der Fahrt angemessen verhalten. Dazu gehört, dass er kontrolliert und nur auf Kommando ein- und aussteigt, andere Fahrgäste nicht belästigt und nicht an Mitfahrenden schnüffelt.

  • Treppen: Beim Steigen von Treppen sollten Assistenzhunde im Gleichschritt mit ihrem Partner auf- und absteigen und weder vorziehen noch hinten zurückbleiben.
  • Sitzgelegenheiten: Im Dienst darf der Assistenzhund ausschließlich vor oder neben Stühlen, Bänken oder Sitzen liegen und nicht auf ihnen liegen oder sitzen.
  • Untergründe: Über jeden Untergrund, der ihm im Dienst begegnet, selbst spiegelnde oder glatte Fliesen, sollte der Assistenzhund bereitwillig gehen.
  • Auto: Aus- und Einstieg sollte immer kontrolliert und nur auf Kommando erfolgen.
  • Öffentliche Toiletten: In der Öffentlichkeit sollte der Assistenzhund mit auf die Toilette genommen werden können und sich dort ruhig verhalten. Insbesondere sollte er nicht versuchen in der Kabine unter der Wand durchzuschauen, wegzulaufen oder Lautäußerungen von

sich geben. Während des Händewaschens sollte er im Sitz- oder PlatzBleib verharren, bis der Partner die Leine wieder aufnimmt. Ignorieren: Begegnen dem Assistenzhund im Dienst andere Hunde oder Menschen darf er nicht zu ihnen ziehen, sondern muss an lockerer Leine vorbeigehen und sie ignorieren. Auf Kommando, wenn der Partner dies wünscht, dürfen einzelne Hunde oder Menschen begrüßt werden.

  • Türen: In der Öffentlichkeit darf der Assistenzhund nicht durch Türen stürmen, sondern muss sie kontrolliert auf Kommando passieren.
  • Gebäude: Der Assistenzhund sollte stets bei seinem Partner sein und jedes Gebäude zusammen mit diesem betreten und verlassen.
  • Restaurant: Im Restaurant sollte sich der Assistenzhund ruhig verhalten und sich entweder unter den Tisch oder neben seinen Partner in Platz-Bleib legen. Seinen Kopf oder seine Pfoten darf er nicht auf den Tisch legen. Fallen Krümel oder Essbares herunter, darf es nicht aufnehmen, sondern muss es ignorieren.
  • Flugzeug: Im Flugzeug sollte der Assistenzhund nicht auffallen, keine Lautäußerungen von sich geben, in der Kabine keine Wege verstellen und keinen Fußraum oder Sitz von anderen Passagieren einnehmen.
  • Starke Ablenkung: Selbst an hektischen, belebten und lauten Orten, wo starke Ablenkung herrscht, muss der Assistenzhund arbeiten können und Kommandos ausführen.
  • Unvorhergesehenes: Zu jeder Zeit muss der Assistenzhund freundlich und kontrollierbar blieben und Kommandos einhalten. Im Alltag muss der Assistenzhund aggressionslos sein.

VI. Aufgabensammlung für Assistenzhunde

Auf Abruf

  • Heruntergefallene Gegenstände wie Münzen, Schlüssel etc. aufheben
  • an beliebiger Stelle Wäsche, Schuhe oder Pantoffeln auslegen, um beim Anziehen zu helfen
  • Handtücher und andere Gegenstände aus dem Trockner holen
  • Geldbörse aus dem Flur, der Kommode oder dem Kofferraum holen
  • Aufräumhilfe: Aufnehmen, Tragen, Ablegen bestimmter Gegenstände
  • Korb mit Medikamenten und/oder Getränken aus dem Schrank holen Suche & Finde Teamarbeit – den Hund mit Handzeichen oder

Stimmzeichen anleiten, um in Reichweite des Partners zu apportieren

  • Gegenstände apportieren, die mit Laserpointer anvisiert werden
  • Gehhilfen aufheben oder holen
  • Rollator oder Rollstuhl holen

Tragen

  • Eimer von einem Ort zum anderen bringen, drinnen und draußen
  • Eimer mit Gegenständen im Haus herumtragen
  • Gegenstände die Treppe runter oder rauf tragen
  • Gegenstande vom Partner zu einer Betreuungsperson oder einem Familienmitglied in einem anderen Raum bringen
  • Hund senden Futter oder einen anderen Gegenstand von einer Betreuungsperson zu holen und damit zurück zu kehren.
  • Hund trägt einen vorher vereinbarten Gegenstand zur Betreuungsperson als Signal, dass Hilfe benötigt wird
  • Tragen von Gegenständen hinter einem Partner mit Rollator
  • Bezahlen von Einkäufen an hohen Schaltern

Waren in einer Tasche vom Verkäufer zum Rollstuhlfahrer bringen 

Tragen von Post oder Zeitung ins Haus 

Legen von Müll, Postwurfsendungen in Papierkorb oder Mülltonne

  • Leere Dosen oder Plastikflaschen in die Recyclingtonne werfen
  • Dem Partner beim Füllen der Waschmaschine helfen
  • Schmutziger Futternapf [des Hundes] – in die Spüle legen
  • Besteck, unzerbrechliches Geschirr, Plastikgläser in die Spüle legen
  • Gegenstände in den „Schrank“ legen
  • Hundespielzeug in den dafür vorgesehenen Behälter legen
  • Rezepte, Post und andere Gegenstände auf die Arbeitsfläche legen

Ziehen

  • Öffnen von Schranktüren, Schubladen, Kühlschranktür oder Innentür mit einem Gurt oder einer Saugnapfvorrichtung
  • Hilfestellung beim Ausziehen von Schuhen, Hausschuhen, Sandalen
  • Socken ausziehen, ohne in den Fuß zu beißen
  • Hose, Pullover, Mantel ausziehen
  • Schweren Mantel, andere Sachen in den Schrank schleppen
  • Wäschekorb mit einem Gurt durch das Haus schleppen  
  • Bettwäsche zur Waschmaschine ziehen
  • Vorhangschnur ziehen, um Vorhänge zu öffnen oder zu schließen

Nasenstupser

  • Schranktür oder Schubladen schließen
  • Trocknertür kräftig schließen
  • Herdschublade schließen  
  • Spülmaschinentür – Schnauze unter die Tür zum Schließen legen
  • Kühl- und Gefrierschrankt0r durch Anstoßen schließen

Betätigen einer Türklingel

Lichtschalter bedienen

Betätigen eines Fußschalters für Lampen

  • Schalten von Metalllampen mit einer Touch-Lampen-Vorrichtung
  • Dem Rollstuhlfahrer helfen wieder in die Sitzposition zu kommen, wenn er zusammengesackt ist
  • Gelähmten Arm wieder auf die Armlehne des Rollstuhls legen
  • Stellen des gelähmten Fußes auf das Fußbrett des Rollstuhls, wenn er sich verlagert hat
  • Bodenpedal zum Einschalten von Geräten oder Lampen betätigen
  • Aufzugstaste mit einer Pfote, oder an elektrischen Türen betätigen
  • Schwere Vordertür und andere Türen schließen – hochspringen, beide Vorderpfoten benutzen

Mobilitätshilfen

  • Transferhilfe vom Rollstuhl zum Bett, zur Toilette, zur Badewanne oder zum Transportersitz – Halten der Stehhilfe, damit der Partner während des Transfers das Gleichgewicht halten kann
  • Hilfe beim schrittweisen Gehen, Stehhilfe zwischen den einzelnen Schritten, vom Rollstuhl zum nahegelegenen Sitz
  • Hilfestellung beim Bewegen des Rollstuhls in der Wohnung
  • Schwere Tür öffnen, indem sie mit einer am Geschirrs befestigten Leine, am Türgriff zieht
  • Gehfähigen Partner an Steigungen oder beim Treppensteigen helfen
  • Partner aus dem Gangplatz im Flugzeug ziehen, dann abstützen, bis der Partner das Gleichgewicht findet.
  • Partner beim Gehen helfen mit starrem Griff, wie ein Stock

Notsituation

Auf Kommando um Hilfe bellen

Betreuer auf Kommando finden und herbeiholen

Vorderpfoten in den Schoß des Rollstuhlfahrers legen, um eine aufrechte Position zu halten, so dass der Partner bspw. das Mobiltelefon oder aus einem Rucksack holen kann

  • Partner bei Rauchalarm aufwecken und zum Ausgang begleiten

Medizinische Aufgaben

  • Betätigung vom Notrufknopf, um einen Rettungsdienst zu alarmieren
  • Notfallpersonal in die Wohnung zum Standort des Partners zu fhren
  • Insulinset oder Notfallmedikamente vom gewohnten Platz zu holen
  • Kopfauflegen auf des Brustkopf des Partners, um Husten zu provozieren oder die Atmung zu stimulieren

Dieses ist ein Ratgeber, der nach bestem Wissen erstellt wurde. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit und Vollständigkeit. Jedwede Haftung ist ausgeschlossen.

WAS WIR ÜBER PARKINSON WISSEN SOLLTEN

 Auf alle Felle mobil – Assistenzhund für PmP Teil 3 – Rechtliches

I.     EU-Recht

Das Europäische Parlament änderte (06.03.2009) die Richtlinien zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, sodass Blindenführ- und Assistenzhunde gleichgestellt sind.

„(12b) Ein effektiver diskriminierungsfreier Zugang kann auf verschiedenen Wegen gewährleistet werden, darunter auch mit Hilfe des Konzepts des „Design für Alle“ und indem Menschen mit Behinderungen die Verwendung von Hilfsmitteln erleichtert wird, einschließlich von Hilfen für Mobilität und Zugang, wie etwa anerkannte Blindenführ- oder Assistenzhunde.“

II. Deutsches Recht

Die Richtlinien des Europäischen Parlaments haben 2017 auch Einzug in die deutsche Politik gefunden und so hat der Bundesrat am 10. Februar

2017 (in seiner 953. Sitzung) festgelegt, dass durch eine Änderung des § 33

SBG V die Möglichkeit geschaffen werden soll Assistenzhunde in das Hilfsmittelverzeichnis (nach § 139 SGB V) aufnehmen zu können.

Zudem sollen rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden damit Assistenzhunde in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können. Und auch die Notwendigkeit von bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards für Assistenzhunde wurde festgestellt.

III. Und wie sieht es in anderen EU-Ländern aus?

Als direktes Nachbarland hat Österreich im § 39 des

Bundesbehinderungsgesetz (BBG) geregelt was unter Assistenzhunden zu verstehen ist, aber auch welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit man einen Hund als Assistenzhund bezeichnet.

Um das Gesetz zu spezifizieren und Kriterien und Anforderungen an

Assistenzhunde-Teams klarzustellen hat das Bundesministerium für Arbeit,

Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Richtlinien für Assistenzhunde herausgebracht, die bereits am 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind.

Das aber auch dieses System seine Fehler hat wird vor allem an den starren

Prüfungskriterien deutlich, die nicht auf die individuellen Bedürfnisse der

Betroffenen eingehen. Zudem klärt dieses Gesetz auch nicht die Frage der Finanzierung von österreichischen Assistenzhunden.

IV. Prüfung/Nachweis eines Assistenzhundes in Deutschland 

Seit 2013 ist in §11 des Tierschutzgesetzes geregelt, dass Institutionen, welche Hunde mit oder für Dritte ausbilden, behördlich zugelassen werden müssen und einen Sachkundenachweis benötigen. Jede Institution

(Ausbildungsstätte, Hundeschule, Trainer), welche die geforderte Trainerlizenz/Sachkunde nach §11 des Tierschutzgesetzes besitzt, kann und darf Assistenzhunde ausbilden, prüfen und Begleitpapiere für den Hund ausstellen. 

Einheitlich rechtliche Regelungen/Mindeststandards für die

Ausbildung/Prüfung von Assistenzhunden gibt es in Deutschland jedoch derzeit nicht. Diese sind gem. Aussage der Bundesregierung jedoch in Arbeit, weswegen es umso wichtiger ist, sich einen seriösen und kompetenten Trainer zu suchen, welcher ein angehendes Assistenzhundeteam so gut ausbildet, dass dieses auch eine später eingeführte „offizielle“ Prüfung gem. der dann gültigen rechtlichen Vorgaben ohne Probleme bestehen kann. 

Weitere hilfreiche Dokumente für das Mitführen eines Assistenzhundes können, neben dem Begleitpapier/Ausbildungsnachweis, auch ein Schwerbehindertenausweis und ein ärztliches Attest über die Notwenigkeit des Assistenzhundes sein. 

Darf ein Assistenzhund überall (Supermarkt, Kino, Arzt, etc.) mit hin? 

Theoretisch Ja, gemäß diversen Paragraphen aus den Sozialgesetzbüchern

(SGB), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der UN-

Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie nach Auffassung der

Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung müssen Sozialleistungen (dazu gehören auch Hilfen durch tierische Assistenz) barrierefrei erbracht werden. Das bedeutet, dass Assistenzhunde ihren Menschen überall hinbegleiten dürfen. 

Die Praxis zeigt aber, dass dies selbst mit einem Blindenführhund schwierig ist und für andere Assistenzhunde noch viel mehr.

V. Weitere Rechte von Assistenzhundeführern

Die Anleinpflicht wird zum Beispiel nicht auf Bundes- sondern auf

Landesebene beschlossen. Aus diesem Grund sollte jeder

Assistenzhundeführer einen Blick in das für das eigene Bundesland geltende Landeshundegesetz werfen. 

Beispiel LHundG NRW: § 17 Ausnahmen vom Anwendungsbereich 

Dieses Gesetz gilt mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 nicht für Diensthunde von

Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhund. Für Behindertenbegleithunde, Herdengebrauchshunde und brauchbare Jagdhunde gelten die nach dem Gesetz bestimmten Anlein- pflichten im Rahmen ihres Einsatzes nicht. 

Bisher haben sich folgende Spieler verbindlich angemeldet:

Maria Kolbinger, Sven Trautner, Jürgen Zender, Rodrigo Antunes, Ruth Eisinger, Katharina, Rüdiger Ott, Reinhard Kaltenegger, Ulli Heydt, Ernst Hillenkamp, Armin Galsterer, Franco di Lena, Katharina Schmidbaur und noch 3 weitere Personen. Der Kurs ist damit ausgebucht.

Nachzügler können sich theoretisch bis zu einem Tag vor Trainingsbeginn entscheiden, sofern noch Plätze frei sind. Die Anmeldung erfolgt dann direkt über die Website des Anbieters. Dort erkennt ihr auch, ob noch Plätze frei sind.

Aktives Training findet jeweils 2 Stunden am Vormittag und 2 Stunden am Nachmittag statt. Dazwischen stehen die Tische zum freien Spiel zur Verfügung. 

weitere Informationen des Veranstalters:

In München veranstalten wir seit über 20 Jahren unsere Wochenendlehrgänge. Milbertshofen ist ein Stadtteil im Münchner Norden und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Termine 2 Tage = 8 Std 1 Tag = 4 Std
12.11.22-13.11.22 80,00 € 50,00 €
10.12.22-11.12.22 80,00 € 50,00 €
  • Teilnahme auch tageweise möglich
  • Unterkunft bitte selbst buchen
  • Lehrgangsbeginn wird Ihnen in der Woche vor dem Beginn per eMail mitgeteilt
  • Bezahlung erfolgt vor Ort
  • Spiellokal: TSV Milbertshofen,Hans-Denzinger-Str. 2, 80807 München

Wir bieten an:

  • Systemtraining – Sie üben in einer Ihrer Spielstärke angepassten Gruppe. Jeder Trainer ist für maximal 6 Tische zuständig, und kann somit alle Gruppenmitglieder effektiv betreuen
  • „Balleimer-Training“ (Einzeltraining mit vielen Bällen) – intensives und gezieltes Einzeltraining mit vielen Bällen
  • Roboter-Training
  • Sparringspartner (bei größeren Lehrgängen)
  • Spiel mit und gegen Noppen und Anti Top
  • Eine tolle Atmosphäre, sowohl im Training, als auch außerhalb des Trainings
  • Stretching
  • Materialberatung

Die Aufteilung der Schwerpunkte nach Tagen:

Im Laufe eines Lehrgangs werden grundsätzlich alle Schlagtechniken demonstriert und systematisch geübt. Da alles nicht an nur einem Tag möglich ist, teilen wir die Schwerpunkte wie folgt auf:

Lehrgang 2-tägig

  1. Tag: Konterschläge, Topspin, Block, Beinarbeit
  2. Tag: Aufschlag, Rückschlag, Flip, Schuß, Ballonabwehr 

Übersicht über die Verfügbarkeit an freien Plätzen

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